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Fortgeschrittenenhausarbeit im Zivilrecht für das WS 18/19

Fortgeschrittenenhausarbeit

Die Fortgeschrittenenhausarbeit im Zivilrecht kann gegen Vorlage des Studierendenausweises oder einer entsprechenden Vollmacht  in den Räumen der Professur abgeholt werden. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.


DOWNLOAD der Aufgabenstellung.

Hinweise zur Bearbeitung:

1. Zu den aufgeworfenen Rechtsproblemen ist in einem Rechtsgutachten Stellung zu nehmen. Vorschriften des RVG, der BRAO oder BORA sind nicht zu prüfen. Gehen Sie davon aus, dass der P vergleichbare Kanzleien für Beratungen der im Sachverhalt geschilderten Art einen Stundensatz von 100-180 EUR inkl. MwSt. abrechnen.

2. Der Umfang Ihrer Ausarbeitung (ohne Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis) darf 25 Seiten (Times New Roman, 12 pt, 1,5-zeilig, 7 cm Rand) nicht überschreiten.

3. Bitte beachten Sie, dass Hausarbeiten anonymisiert verfasst werden. Drucken Sie deshalb die in den oben verlinkten PDF enthaltene „Erklärung zur Hausarbeit“ aus, füllen Sie diese aus und geben Sie die Erklärung gesondert (nicht eingeheftet!) mit der Arbeit ab.

4. Die Hausarbeit ist spätestens am Montag, den 11. März 2019 bis spätestens 17:00 Uhr an der Pforte des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Weyertal 115, 50931 Köln, abzugeben oder per Post an die in der Fußzeile ersichtliche Adresse zu senden (es gilt dann der Poststempel).

5. Die Hausarbeit muss in schriftlicher Form vorgelegt werden. Der schriftlichen Hausarbeit ist eine Fassung in elektronischer Form auf einem physischen Datenträger (USB-Stick/CD) beizufügen. Beide Fassungen müssen innerhalb der Frist eingereicht werden, damit die Abgabefrist gewahrt ist.

6. Bei der Erstellung der Hausarbeit sind die in dem "Leitfaden Formalia einer Hausarbeit" gegebenen Hinweise zu beachten: Download des Leitfadens.