Forschungsgebiet Rechtssoziologie
“Without data, you're just another person with an opinion” (William Edwards Deming)
Die Rechtssoziologie schlägt die Brücke von der dogmatisch geprägten Rechtswissenschaft zu den empirischen Wissenschaften. Sie untersucht die Wirkungen von Recht in der gesellschaftlichen Wirklichkeit und wird deshalb auch als die "Wirklichkeitswissenschaft vom Recht" (Rehbinder) bezeichnet. Sie hat im angelsächsischen Rechtskreis in Forschung und Lehre unter dem Schlagwort "Law and Society" traditionell besondere Bedeutung. Unterschieden wird üblicherweise zwischen der theoretischen Rechtssoziologie und der empirischen Rechtssoziologie, die für zwei unterschiedliche Strömungen in der Rechtssoziologie stehen. Während die theoretische Rechtssoziologie sich der Formulierung von Thesen und Hypothesen über soziale Gesetzmäßigkeiten widmet, ist Gegenstand der empirischen Soziologie die systematische und methoden-kontrollierte Erhebung von Fakten zum Recht.
An der Stiftungsprofessur wird vorrangig die empirische Rechtssoziologie gepflegt, die sich mit Rechtstatsachenforschung befasst. Forschungsgegenstand sind entsprechend der inhaltlichen Ausrichtung der Professur Rechtsdienstleistungen, die Rechtsberufe und die Rechtsprobleme der Bevölkerung. Prof. Kilian ist zudem Herausgeber des alle zwei Jahre erscheinenden "Statistischen Jahrbuchs der Anwaltschaft".
Zur Durchführung der ressourcenintensiven Datenerhebungen im Rahmen von rechtstatsächlichen Forschungsprojekten ist die Professur eng mit dem Soldan Institut verzahnt, das von der Hans-Soldan-Stiftung, der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltverein und der Verlagsgruppe WoltersKluwer gefördert wird.
Der Inhaber der Professur, Prof. Kilian, ist Mitglied der International Working Group for Comparative Studies of Legal Professions (WGLP), eines Research Committee on Sociology of Law (RSCL) der International Sociological Association (ISA). Er ist zudem Mitglied der Working Group Observatories of the Lawyers' Profession, einem Zusammenschluss der Direktoren von Forschungseinrichtungen aus Mitgliedstaaten der EU, die Rechtstatsachenforschung zu den Anwaltsberufen betreiben. Hierdurch ist die Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der empirischen Rechtssoziologie in die internationale Forschungslandschaft eingebunden.