Hintergrund
Aus Anlass des 100. Gründungsjubiläums der Hans Soldan Stiftung kündigte der Vorstand der Stiftung am 6. Juni 2008 auf einer Festveranstaltung im Französischen Dom in Berlin an, eine nach dem Namensgeber der Stiftung, Hans Soldan, benannte Stiftungsprofessur an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät einer deutschen Universität zu stiften.
Mit einer solchen Stiftungsprofessur sollte die Förderpolitik der Stiftung, die sich zuvor auf die Unterstützung von Einrichtungen konzentrierte, auf eine weitere Säule gestellt und zugleich ein neuer Impetus zur Verwirklichung des Stiftungszwecks, der Förderung der anwaltsorientierten Juristenausbildung, gesetzt werden. Der Vorstand der Hans Soldan Stiftung arbeitete nach der Ankündigung der Vergabe einer „Hans Soldan Stiftungsprofessur“ ein Konzept einer solchen Professur aus. In diesen Prozess war der Aufsichtsrat der Stiftung, in dem unter anderem Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) vertreten sind, eingebunden.
Aus Sicht der Stiftung sprachen aufgrund der Erfahrungen mit der anwaltsorientierten Juristenausbildung die überzeugendsten Argumente dafür, dass eine Soldan Stiftungsprofessur eine zivilrechtliche Ausrichtung besitzen sollte. Das Zivilrecht deckt primär die berufspraktischen Aspekte ab, mit denen junge Anwälte in ihrer Berufstätigkeit täglich konfrontiert sind, z.B. Fragen der Rechtsbeziehungen zu Mandanten, der Berufsorganisation, der Vergütung und Haftung, der Beschäftigungsverhältnisse, des Wettbewerbs- oder des Zivilverfahrensrechts. Das Fehlen entsprechender Kenntnisse wird von Arbeitgebern wie auch Berufseinsteigern gleichermaßen beklagt. Zudem sind Schwerpunktbereiche, die eine dezidiert rechtspflege- oder anwaltsorientierte Ausrichtung besitzen, typischerweise dem Zivilrecht zugeordnet. Naheliegend war es daher nach der Überzeugung der Stiftung, dass die zu stiftende Professur einen allgemein zivilistischen Zuschnitt besitzt (etwa für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Verfahrensrecht), ergänzt um einen den Stiftungszweck widerspiegelnden weiteren Fachbereich (z.B. Anwaltsrecht, Anwaltspraxis, anwaltsorientierte Juristenausbildung). Anliegen der Stiftung war es zudem, dass die Professur eine interdisziplinäre Ausrichtung erkennen lässt, sich also auch auf Schlüsselqualifikationen, Managementfragen oder die Rechtstatsachenforschung und Soziologie erstreckt.
Nach längeren Verhandlungen wurde die Stiftungsprofessur im Jahr 2012 an die Universität zu Köln vergeben. Der Vorsitzende des Vorstands der Hans Soldanstiftung, Manfred Wissmann, erläuterte diese Entscheidung wie folgt: "Da die juristische Fakultät der Universität zu Köln in den vergangenen 25 Jahren in Forschung und Lehre dem Stiftungsgedanken der anwaltsnahen Ausbildung in vorbildlicher Weise Rechnung getragen hat, lag es nahe, die Soldan Stiftungsprofessur an der Universität zu Köln einzurichten".
Die Professur konnte im Sommer 2013 als Juniorprofessur für "Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Verfahrensrecht, Anwaltsrecht sowie anwaltsorientierte Juristenausbildung" ausgeschrieben werden. Im Februar 2014 erhielt der Rechtswissenschaftler Dr. Matthias Kilian den Ruf auf die Hans-Soldan-Stiftungsprofessur. Aus Anlaß seiner Ernennung erklärte Sonja Schmid, Vorsitzende des Aufsichtsrats der Hans Soldan Stiftung: "Die Stiftung ist davon überzeugt, dass im Rahmen eines zukunftsweisenden Förderkonzepts nicht nur Institutionen, sondern auch Wissenschaftlern Betätigungsmöglichkeiten eröffnet werden müssen, die sich mit dem Stiftungszweck identifizieren und durch ihre fachliche Ausrichtung erkennen lassen, dass sie sich in Forschung und Lehre dauerhaft mit den für die anwaltliche Berufsausübung bedeutsamen Rechtsmaterien und Schlüsselqualifikationen befassen. Durch die fachliche Ausrichtung seiner bisherigen Tätigkeit ist Matthias Kilian die ideale Besetzung für diese Professur".
Im Januar 2022 wurde die Stiftungsprofessur auf der Grundlage einer Folgevereinbarung mit der Hans Soldan Stiftung als "außerplanmäßige Hans-Soldan-Stiftungsprofessur für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung" verstetigt und ihr Inhaber von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in das Direktorium des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln berufen.