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Forschungsgebiet Europarecht


Wer sich in der Gegenwart mit Zivil-, Gesellschafts- oder Berufsrecht beschäftigt, kann diese Rechtsmaterien ohne ihre europarechtlichen Verschränkungen nicht sachgerecht bearbeiten. Die Forschungstätigkeit der Professur erstreckt sich daher auch auf das europäische Primär- und Sekundärrecht.

Schwerpunkte der europarechtlichen Forschungen sind einerseits die Grundfreiheiten - mit einem besonderen Fokus auf der Dienst- und der Niederlassungsfreiheit - und andererseits das europäische Wettbewerbsrecht.

Eine Übersicht der Veröffentlichungen zum Europarecht finden Sie hier.