Hans Soldan
Hans Soldan, 1870 in Hessen geboren, war eine die deutsche Anwaltschaft bis zu seinem Tod im Jahr 1940 über fast vier Jahrzehnte prägende Rechtsanwaltspersönlichkeit. Er ist nicht nur als brillanter und stets streitbarer Jurist in Erinnerung – seit 1923 war er einer der wenigen beim Reichsgericht zugelassenen Rechtsanwälte –, sondern auch als Visionär, der sich bereits früh für die Zukunftsfähigkeit des Berufsstands engagierte. Aufgrund seiner persönlichen Geschichte ist er prädestiniert, Namensgeber einer Professur zu sein, die sich der anwaltsorientierten Juristenausbildung in besonderem Maße verpflichtet sieht.
Hans Soldan war der Gründer des „Wirtschaftlichen Verbandes Deutscher Rechtsanwälte“, aus dem später die Hans Soldan Stiftung hervorging. Diesen Verband leitete Hans Soldan neben einer erfolgreichen Anwaltspraxis, die er zunächst in Mainz, später in Leipzig betrieb. Mit den Erträgen des Verbandes finanzierte Hans Soldan Selbsthilfeprojekte der Anwaltschaft wie die „Treuhandgesellschaft deutscher Rechtsanwälte“ und die „Wissenschaftlichen Hilfsstelle Deutscher Rechtsanwälte“.
Hans Soldan war stets ein progressiver Vordenker der Anwaltschaft. Zugleich der Kopf hinter der „Deutschen Rechtsanwalts-Zeitung“, beteiligte sich Hans Soldan engagiert und kritisch an Diskursen über die Zukunft des Anwaltsstandes. Hans Soldan war stets ein progressiver Vordenker der Anwaltschaft. Im Rahmen seiner regen berufspolitischen Tätigkeit rief Soldan nicht nur Zulassung von Frauen zur Rechtsanwaltschaft auf, sondern forderte auch umfassende Maßnahmen, die der wirtschaftlichen Verschlechterung und einem weiteren Absinken des Sozialprestiges des Berufsstandes entgegenwirken sollten. Hans Soldan forcierte über die von ihm begründeten Einrichtungen die Modernisierung der Anwaltschaft: So machte der "Wirtschaftliche Verband Deutscher Rechtsanwälte" dem Berufsstand kostengünstig damals moderne Bürotechnik zugänglich. Die von ihm propagierte "Treuhand Deutscher Rechtsanwälte" sollte in einer Zeit, als die Anwaltstätigkeit noch durch die forensische Praxis geprägt war, die außergerichtliche Beratungstätigkeit von Rechtsanwälten stärken.
Als leidenschaftlicher Rechtsanwalt sah Hans Soldan im Wesen der subjektiven Rechtsverwirklichung einen wichtigen Beitrag zur Herstellung materialer und prozeduraler Gerechtigkeit. Mit dieser Überzeugung setzte er sich für seine Mandanten in stets vorbildlicher Weise ein, wobei ihm sein reiches juristisches Wissen, seine sprachliche Begabung - unter den Zeitgenossen galt er als ein Meister der Sprache in Wort und Schrift - und seine liebenswürdige Persönlichkeit zugute kamen. Zugleich scheute er im Interesse der Anwaltschaft trotz seiner herausgehobenen Position als Rechtsanwalt beim Reichsgericht keinen Konflikt – berühmt geworden ist die vom Reichsgericht kreierte Figur der „Ehrennotwehr“, mit der das Gericht Soldan in einer Streitigkeit zur Seite stand. Das Reichsgericht bescheinigte Hans Soldan in diesem Urteil, „seit vielen Jahren in Standes- und Wirtschaftsfragen innerhalb der Anwaltschaft eine ungewöhnliche Stellung einzunehmen.“